Alleiniges Verkaufsrecht bedeutet, dass der Immobilienmakler das ausschließliche Recht hat, das betroffene
Haus zu verkaufen, und Sie müssen den Makler auch dann noch bezahlen, wenn Sie selbst einen Käufer finden.
Wenn Sie zwei Immobilienmakler aus Seitingen-oberflacht beauftragen, beim Verkauf der Immobilie gemeinsam für
Sie zu handeln, spricht man von einer "gemeinsamen Alleinvertretung".